🟩 Residencia beantragen – dauerhaft in Spanien leben
Der Weg zur offiziellen Aufenthaltsgenehmigung für EU-Rentner
Wenn Sie als Rentner dauerhaft in Spanien leben möchten, reicht ein Touristenstatus nicht aus. Für Aufenthalte über 90 Tage ist eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung – die sogenannte „Residencia“ erforderlich.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wer die Residencia benötigt, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wie das Verfahren abläuft – speziell zugeschnitten auf deutschsprachige Rentner aus der EU.
❓ Was ist die Residencia?
Die Residencia ist die offizielle Registrierung als EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthalt in Spanien. Sie ist keine klassische Aufenthaltserlaubnis, sondern ein Verwaltungsakt, durch den Sie offiziell im Land gemeldet und registriert sind.
Vorteile der Residencia:
- Rechtssicherheit für längeren Aufenthalt
- Zugang zum spanischen Gesundheitssystem
- Voraussetzung für Steuerresidenz & Sozialleistungen
- Erleichterung bei Bankgeschäften, Verträgen und Behörden
👥 Wer muss die Residencia beantragen?
EU-Bürger (z. B. Deutsche), die:
- länger als 90 Tage pro Jahr in Spanien leben möchten
- ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Spanien verlegen
- dort steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich ansässig sind
⚠️ Auch Rentner, die bereits eine NIE-Nummer besitzen, müssen zusätzlich die Residencia beantragen, wenn sie dauerhaft bleiben möchten.
📝 Voraussetzungen für Rentner
Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, müssen Sie drei Dinge nachweisen:
- Ausreichende finanzielle Mittel
→ z. B. gesetzlicher Rentenbescheid, Bankguthaben - Krankenversicherungsschutz in Spanien
→ z. B. S1-Formular oder private Versicherung - Nachweis eines Wohnsitzes
→ z. B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis, Stromrechnung
📋 Benötigte Unterlagen
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- NIE-Nummer (falls bereits vorhanden)
- Formular EX-18 (Antrag auf Eintragung ins Ausländerregister)
- Nachweis über finanzielle Mittel (Rentenbescheid, Kontoauszug)
- Nachweis der Krankenversicherung (z. B. S1)
- Nachweis des Wohnsitzes (Empadronamiento)
- Zahlungsbeleg (Modelo 790/012 – ca. 12 € Gebühr)
🏛️ Wo und wie beantrage ich die Residencia?
- Zuständig ist die Oficina de Extranjería oder Polizeistation mit Ausländerabteilung in Ihrer Region
- Terminvereinbarung erforderlich: Cita Previa online unter sede.administracionespublicas.gob.es
- Unterlagen persönlich vorlegen
- Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine grüne Bescheinigung („Certificado de registro de ciudadano de la Unión Europea“)
🔄 Gültigkeit und Folgepflichten
- Die Residencia gilt dauerhaft, muss aber bei Umzug oder Statuswechsel aktualisiert werden
- Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kann eine unbefristete Residencia (Residencia permanente) beantragt werden
- Als Inhaber einer Residencia gelten Sie als steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen
📥 Downloads & Services
- ✅ Checkliste: Residencia beantragen – PDF
- 📄 Formularhilfe EX-18 & Modelo 790/012 – PDF
- 🤝 Unterstützung durch deutschsprachigen Gestor anfragen