⚖️ Rechtlicher Wohnsitz vs. steuerlicher Wohnsitz in Spanien
Was ist der Unterschied – und was bedeutet das für Sie als Rentner?
Viele deutschsprachige Auswanderer stellen sich früher oder später die Frage: Bin ich rechtlich oder steuerlich in Spanien ansässig – oder beides?
Diese Unterscheidung ist entscheidend für Ihre Pflichten gegenüber Behörden, Ihre Krankenversicherung, und insbesondere Ihre Steuerpflicht.
Hier erfahren Sie, worin der Unterschied besteht – klar und verständlich erklärt für Rentner.
🏠 1. Der rechtliche Wohnsitz (Residencia)
Wenn Sie sich länger als 90 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten, verlangt das spanische Recht, dass Sie sich als EU-Bürger offiziell registrieren lassen.
➤ Rechtliche Grundlage:
- Aufenthaltsgesetz für EU-Bürger (Real Decreto 240/2007)
- Formular: EX-18
- Zuständig: Oficina de Extranjería / Policía Nacional
➤ Voraussetzungen:
- Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Rente)
- Krankenversicherungsschutz
- Nachweis eines Wohnsitzes in Spanien (z. B. Mietvertrag, Stromrechnung)
➤ Ergebnis:
Sie erhalten eine grüne Bescheinigung („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea“)
→ Sie gelten dann als rechtlich ansässig in Spanien.
💰 2. Der steuerliche Wohnsitz (Residencia fiscal)
Unabhängig vom rechtlichen Aufenthalt ist entscheidend, wo Sie steuerlich registriert sind. Das beeinflusst:
- Wo Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen
- Ob Sie in Spanien oder Deutschland steuerpflichtig sind
- Ob das Doppelbesteuerungsabkommen greift
➤ Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz (gemäß Art. 9 IRPF):
- Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr in Spanien
- Lebensmittelpunkt / wirtschaftliche Interessen überwiegend in Spanien
- Ehepartner oder Kinder leben dauerhaft in Spanien
✅ Wenn diese Kriterien erfüllt sind, gelten Sie als steuerlich ansässig in Spanien – unabhängig von der Frage, ob Sie offiziell eine Residencia beantragt haben.
⚠️ Wichtig: Beide Wohnsitze können auseinanderfallen
Fallbeispiel | Rechtlicher Wohnsitz | Steuerlicher Wohnsitz |
---|---|---|
3 Monate Urlaub, keine Anmeldung | ❌ | ❌ |
Mit Residencia, aber nur 120 Tage/Jahr in Spanien | ✅ | ❌ |
Über 183 Tage/Jahr, aber keine Residencia beantragt | ❌ | ✅ |
Residencia + über 183 Tage Aufenthalt | ✅ | ✅ |
💡 Wer über 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt, muss sich in Spanien steuerlich registrieren, auch wenn keine formelle Residencia beantragt wurde.
🔁 Was bedeutet das für Ihre Steuerpflicht?
Wenn Sie steuerlich in Spanien ansässig sind, müssen Sie dort:
- Ihre weltweiten Einkünfte deklarieren
- Ihre deutsche Rente angeben (je nach Steuerabkommen steuerfrei oder -pflichtig)
- ggf. die Steuererklärung (Modelo 100) abgeben
Wenn Sie nur rechtlich ansässig sind (Residencia), aber unter 183 Tagen/Jahr bleiben, gelten Sie steuerlich weiter in Deutschland als ansässig – mit gewissen Meldepflichten in Spanien.
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- ✅ Checkliste: Bin ich steuerlich in Spanien ansässig? – PDF
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